In harten Corona-Zeiten meldet sich Club-Mitglied IT-IP-Legal und schlägt die Überprüfung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft vor:

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Für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter prüfen wir kostenfrei Ihren letzten Beitragsbescheid auf Richtigkeit und Einsparpotentiale. Eventuell zahlen auch Sie jährlich deutlich mehr Beitrag als Sie müssen. Dadurch können Sie bei falscher Veranlagung bis zu 70% Ihrer aktuellen Beträge einsparen. Besser als Stundung und Ratenzahlung.”

Interview mit RAin Nicole Hencinski

Hallo Frau Hencinski, Ihre Kanzlei trägt einen ungewöhnlichen Namen. Weshalb haben Sie sich für diesen Namen entschieden?

  • Unsere Kanzlei mit Sitz in Recklinghausen und Köln ist auf Informationstechnologierecht (IT) und dem Schutz geistigen Eigentums, also Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Patente etc. (IP , intellectual property) beschäftigt. Dementsprechend sind alle unsere Anwältinnen/Anwälte Fachanwälte für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz. Daher der Name „IT IP LEGAL ®“ Das ist was wir tun – Die IT Branche beraten.

Bei Ihrem aktuellen Corona-Hilfsangebot geht es um die Überprüfung der Berufsgenossenschaftsbeiträge. Wie passt das mit Ihrer Ausrichtung als IT-Rechts-Spezialistin zusammen?

  • Das Thema ist in der Tat eines des Sozialversicherungsrechts. Ich war bis vor ca. 15 Jahren Leiterin der deutschen Rechtsabteilung in einem der 5 weltweit führenden IT- und Telekommunikationsunternehmen. Dort wurde ich mit dem Thema Berufsgenossenschaftsbeiträge erstmals anlässlich einer Beitragserhöhung durch die BG ETEM in Millionenhöhe konfrontiert. Ich habe anlässlich dieser Verhandlungen mit der BG mein Interesse und meinen Spaß an diesem sehr mathematischen Feld der Juristerei gefunden. Seither habe ich ca. 400 Unternehmen in diesem Thema betreut und zu geringeren Beiträgen verholfen.

Wie groß sind die Chancen der Unternehmen auf eine Reduzierung der Beiträge zur BG?

  • Das kommt sicher auf den Einzelfall und auf die aktuelle Veranlagung des Unternehmens an. Wenn Sie davon ausgehen, dass ca. 70 % der Unternehmen falsch zu hoch veranlagt ist und dadurch zu hohe Beiträge zahlt, liegt die Chance bei 70 %. Ob das der Fall ist und wie hoch die Überzahlungen überschlägig sind, erfahren die Unternehmen nach Prüfung des Beitragsbescheides innerhalb weniger Tage.