02. Juli 2014: E-Mail-Werbung & Unterlassungserklärung
Die Wiederholungsgefahr für einen Unterlassungsanspruch wegen unzulässiger E-Mail-Werbung entfällt nicht, wenn ein konkreter Bezug auf E-Mail-Adressen vorgenommen wird. Dies hat das Landgericht Potsdam unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BGH bekräftigt (Urteil vom 5. Februar 2014, Az.: 2 O 361/13). Rechtsanwalt Albrecht erklärt.